Covid-19 25.3.2020

Covid-19 25.3.2020 - physioSalzburg
Covid-19 UPDATE 25.3.20
Derzeit erreichen uns und Physio Austria in Wien verständlicherweise viele Fragen zu Atemschutzmasken bzw. Schutzausrüstung, z.B. Welcher Art von Schutzausrüstung ist derzeit eine Voraussetzung für die physiotherapeutische Arbeit? Welche Ausrüstung schützt wirklich? Welche Masken eignen sich konkret bzw. welche Voraussetzungen müssen die Produkte erfüllen? Wo kann die Schutzausrüstung bzw. wo können Masken bezogen werden?
Das sind die Fakten: Wir holen derzeit Anweisungen von den Behörden ein, mit welcher Schutzausrüstung PhysiotherapeutInnen im Moment arbeiten müssen, um weder PatientInnen noch sich selbt zu gefährden – und sind gleichzeitig von den Behörden dazu angehalten, Schätzungen abzugeben, in welcher Stückzahl Schutzausrüstung gebraucht wird. Unsere Bedarfserhebung wird zentral erfasst und mitentscheidend für Lieferungen in den nächsten Wochen sein.
Von unterschiedlichen behördlichen Stellen erreichen auch Physio Austria unterschiedliche Informationen. In einem Fall wurde darauf hingeweisen, dass Physiotherapiepraxen selbst dazu angehalten gewesen wären, Schutzausrüstung lagernd zu haben.
Wir wehren uns entschieden gegen das Abschieben von Verantwortung auf individuelle Praxen bzw. auf KollegInnen und informieren Sie selbstverständlich sofort, sobald zuverlässige Informationen von ministerieller Seite an uns weitergegeben werden.
Physio Austria arbeiten aktuell u.a. an Informationen zur Mietsituation Ihrer Physiotherapie-Praxen.
Eine Mietreduktion ist immer davon abhängig, was in Ihrem individuellen Mietvertrag steht. Dennoch arbeitet Physio Austria an einem kurzen Schreiben, das Sie als Vorlage verwenden können, um bei Ihrem Vermieter noch vor Monatsende einen Antrag auf eine Kulanzlösung zu stellen.

Im Zuge der Informationspflicht haben wir gestern Abend im Landesverbands – Newsletter auf die Entscheidung der ÖGK, die Bewilligungspflicht aufzuheben, hingewiesen. Unsere Information über die Änderung der Rechtslage ist wertfrei erfolgt. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Rahmenbedingungen für die Behandlung gegeben sein müssen. Die Arbeit von PhysiotherapeutInnen muss in einem gesicherten Rahmen erfolgen und kann immer nur unter geregelten Hygienemaßnahmen stattfinden. Wenn das nicht gewährleistet ist, müssen wir dringend darauf hinweisen, dass Übertragungsgefahr besteht.
Die ÖGK ist den PatientInnen verpflichtet. Die Bewilligungspflicht betrifft vor allem Notfälle: Wenn akutphysiotherapeutische PatientInnen dringend Physiotherapie benötigen, können sie nun auf direktem Wege zur Behandlung kommen. Laut ÖGK fällt bis auf Weiteres die Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Leistungen.

Die von Physio Austria zu Beginn der Pandemie geforderte behördliche Schließung, die gerade in dieser Phase wesentlich gewesen wäre, wurde nicht umgesetzt. Nun ist es wesentlich, dass wir für die kommende Zeit eine Notversorgung für jene PatientInnen aufbauen, die auch in dieser Zeit auf unsere Hilfe angewiesen sind. Hier steht Physio Austria in Kontakt mit den Behörden und der ÖGK.
Eine behördliche Schließung ist derzeit seitens des Ministeriums politisch nicht gewollt. Wir appellieren dringend an die Eigenverantwortlichkeit der PhysiotherapeutInnen.

Weiterhin gilt, dass die Verhandlungen und die Informationsbereitstellung bundesweit erfolgen! Sie finden die aktuellen Informationen auf der Homepage von Physio Austria.


Mit lieben Grüßen,

das Team von Physio Salzburg


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