Covid-19 30.3.2020

Covid-19 30.3.2020 - physioSalzburg
Covid-19 UPDATE 30.3.20
Heute wurde von Physio Austria das „Konzept akutphysiotherapeutischer Versorgung Österreichs in Einzelpraxen“ an das Ministerium übermittelt. Neben größeren Praxen (wie im letzten Konzept beschrieben) sollen auch Einzelpraxen eine Notversorgung für akut zu behandelnde PatientInnen leisten können. Im zweiten Konzept wurden wieder hohe Standards für den Zeitraum der Corona-Krise definiert, die der Sicherheit der PatientInnen und der behandelnden PhysiotherapeutInnen dienen sollen. Diese stehen im Einklang mit den heute durch die Regierung verlautbarten restriktiveren Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos. ExpertInnen warnen explizit davor, dass medizinisches Gesundheitspersonal Virus-„Superspreader“ sein kann (10 % aller Infizierten Italiens sind Gesundheitspersonal). Übertragungen im Gesundheitsbereich können somit ein massives Problem ergeben. Neben vermehrter Testung sind aber auch ein rigoroses Einhalten von Schutzmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für das Gesundheitspersonal notwendig.
Physio Austria empfiehlt daher eindringlich, dass aus hygienetechnischen, haftungsrechtlichen und organisatorischen Gründen nur jene Praxen öffnen sollen, die diese Kriterien erfüllen. JedeR PhysiotherapeutIn muss das eigenverantwortlich entscheiden.
Es gilt jedenfalls zu beachten,
- dass der Praxisbetrieb in dieser Zeit nicht mit einem bisher gewohntem regulären Praxisbetrieb gleichzusetzen ist, d.h. u.a. es sollen wirklich nur AkutpatientInnen behandelt werden.
- dass es in der eigenen Verantwortung jeder/jeder PhysiotherapeutIn liegt, sich regelmäßig über eventuelle Abänderungen der Handlungsempfehlungen und Hygienerichtlinien zu informieren (z.B. auf der Webseite von Physio Austria, etc.)
- dass jede und jederr PhysiotherapeutIn im Rahmen des eigenverantwortlichen Handels auch die Haftung für dasselbe trägt und im Ansteckungsfall – bei Nichtbeachten von Hygienemaßnahmen und Handlungsempfehlungen – rechtlich belangt werden kann.
Physio Austria vertraut auf gut überlegte und ethisch korrekte Entscheidungen aller in Österreich tätigen PhysiotherapeutInnen.

Seit Freitag 27.3.2020 ist es PhysiotherapeutInnen möglich, als Neue Selbstständige einen Antrag auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds zu beantragen. Alle Informationen, auch jene darüber, welche Unterlagen für die Antragstellung vorzubereiten sind, finden Sie hier.
Ihre KUR-Nummer finden Sie im Unternehmensserviceportal. Wenn Sie eine Handy-Signatur haben, können Sie in Ihrem persönlichen Bereich oben rechts zu Kennziffern für behördliche Verfahren gelangen. Dort is Ihre KUR-Nummer angegeben. Auch auf FinanzOnline finden Sie die KUR-Nummer.

Weiterhin gilt, dass die Informationsbereitstellung bundesweit erfolgt! Sie finden die aktuellen Informationen auf der Homepage von Physio Austria.


Mit lieben Grüßen,

das Team von Physio Salzburg

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